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Meisterlabor

Das Lächeln Ihrer Patienten in unseren Händen

Gewerbliche Dentallabore unterliegen in Deutschland der Meisterpflicht. Und das aus gutem Grund.

Nur wer zusätzlich zur abgeschlossenen Berufsausbildung die Meisterprüfung im Zahntechnikerhandwerk bei der Handwerkskammer erfolgreich abgeschlossen hat, darf ein gewerbliches zahntechnisches Labor führen und Zahnersatz in den Verkehr bringen. So schützt der Gesetzgeber Ihre Patienten. Denn schließlich fertigen wir Zahntechniker Medizinprodukte, die oft Jahrzehnte im Munde des Patienten verbleiben.
Deshalb unterliegen die deutschen Meisterlabore, wie Ihre Zahnarztpraxis auch, dem MDR.

Durch die Trennung von Verordner und Hersteller des Medizinproduktes erfolgt eine doppelte Qualitätskontrolle des Zahnersatzes, im Meisterlabor und durch den Behandler im Munde des Patienten.

Meisterlabore fertigen Zahnersatz innerhalb gesetzlicher Rahmenbedingungen, die durch Kontollinstanzen wie Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft engmaschig überprüft werden.
Als freiwilliger Mitgliedsbetrieb der Zahntechnikerinnung Niedersachsen-Bremen können wir schnell auf sich ändernde gesetzliche Vorgaben reagieren und diese umsetzen.

Zahnersatz aus dem deutschen Meisterlabor ist eine Investition in Qualität, Sicherheit und langfristige Zufriedenheit. Auch wenn er zunächst teurer erscheinen mag als ausländische Produkte, zahlt er sich durch Langlebigkeit und besseren Service langfristig aus.